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Abgabefrist 31. Juli: was jetzt zu tun ist – und wie die längere Berater-Frist wirkt

Der 31. Juli ist für viele Steuerpflichtige eine wichtige Marke: Bis dahin ist die Einkommensteuererklärung des Vorjahres abzugeben — sofern eine Abgabepflicht besteht und kein Steuerberater beauftragt ist. Wer die Frist kennt und nutzt, vermeidet Verspätungszuschläge.

Die reguläre Frist

Für zur Abgabe Verpflichtete endet die Frist für die Steuererklärung grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres. Wer für das Vorjahr abzugeben hat, sollte die Unterlagen daher rechtzeitig zusammenstellen. Wird die Frist versäumt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen — bei längerer Verspätung sogar zwingend.

Die längere Frist mit Berater

Wer seine Erklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von einer deutlich längeren Frist: In der Regel verlängert sie sich bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Diese Beraterfrist verschafft spürbar mehr Zeit und zählt zu den praktischen Vorteilen der steuerlichen Begleitung.

Was jetzt zu tun ist

  • Belege sammeln: Lohnsteuerbescheinigung, Spendenquittungen, Handwerker- und Haushaltsrechnungen, Nachweise zu Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen.
  • Vermietungsunterlagen ordnen: Mieteinnahmen, Nebenkosten, Erhaltungsaufwand, Darlehenszinsen.
  • Kapitalerträge prüfen: Steuerbescheinigungen der Banken, ausländische Erträge.

Lieber früher als später

Eine rechtzeitig erstellte Erklärung bringt nicht nur Sicherheit vor Zuschlägen, sondern im Fall einer Erstattung auch das Geld früher zurück. Gern übernehmen wir Ihre Erklärung — und sichern Ihnen damit zugleich die längere Beraterfrist.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Für zur Abgabe Verpflichtete grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, bei längerer Verspätung ist er sogar zwingend. Eine rechtzeitige Abgabe vermeidet das.

Welche Unterlagen brauche ich?

Unter anderem die Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise zu Werbungskosten, Spenden und außergewöhnlichen Belastungen sowie bei Vermietung die Einnahmen- und Kostenbelege und bei Kapitalerträgen die Steuerbescheinigungen der Banken.