
Albrecht GmbH - Steuerberatungsgesellschaft
Jahresabschlüsse
Der Jahresabschluss ist für Unternehmen jedes Jahr eine wichtige gesetzliche und betriebswirtschaftliche Aufgabe. Er dient nicht nur der Vorlage beim Finanzamt, sondern auch als zentrale Grundlage für Banken, Investoren, Gesellschafter und unternehmerische Entscheidungen. Gerade für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ist ein professionell erstellter Jahresabschluss unverzichtbar.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen im Bereich Jahresabschluss umfassende Leistungen und persönliche Beratung – für mehr Transparenz, Planungssicherheit und eine solide Grundlage für Ihre finanziellen Entscheidungen.
Unser Angebot im Überblick
Jahresabschluss
Rechtssichere Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach aktuellen Vorgaben als verlässliche Basis für Finanzämter, Banken und Gesellschafter.
Handelsbilanz und Steuerbilanz
Exakte Ableitung und Aufstellung beider Bilanzen zur optimalen Ausnutzung von steuerlichen Wahlrechten und zur rechtskonformen Offenlegung.
Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV)
Transparente Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge zur präzisen und nachvollziehbaren Ermittlung Ihres Unternehmenserfolgs.
Anhang zur Bilanz
Fachgerechte Ausarbeitung der erläuternden Pflichtangaben zu Ihren Bilanzpositionen, um gesetzliche Offenlegungspflichten lückenlos zu erfüllen.
Einnahmen-Ausgabe-Rechnungen
Effiziente und steueroptimierte Gewinnermittlung (EÜR) für Freiberufler und Kleingewerbetreibende, ideal als unkomplizierte Alternative zur doppelten Buchführung.
Fragen & Antworten
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Personengesellschaften und Einzelkaufleute oberhalb bestimmter Größenklassen ebenfalls. Freiberufler und Kleingewerbetreibende erstellen meist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) statt eines Jahresabschlusses.
Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?
Die Handelsbilanz wird nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs erstellt und richtet sich an Banken, Investoren und Gesellschafter. Die Steuerbilanz wird daraus abgeleitet und für die Besteuerung an das Finanzamt übermittelt. Wir erstellen beide aufeinander abgestimmt.
Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Selbstständige unterhalb bestimmter Größenmerkmale. Sie ist unkomplizierter als die doppelte Buchführung und für viele Mandanten eine sinnvolle Alternative.
Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?
Die Honorierung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Bei Mandaten mit besonderem Umfang sind individuelle Vereinbarungen möglich.